Privathaftpflicht für Studenten

Privathaftpflicht für Studenten

Privathaftpflicht für Studenten

Brauchen Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung, wenn die Eltern eine haben?

Darüber herrscht oft Unklarheit. Und tatsächlich, es kommt ganz darauf an.Sofern die Eltern eine „Familienpolice“ abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz ebenfalls für alle im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Sind die Kinder volljährig, besteht die Mitversicherung nach den in der Versicherungsbranche üblichen Bedingungen fort, wenn die Kinder sich in einer Schul- oder Berufserstausbildung (Lehre oder Studium) befinden, unverheiratet sind und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.Das Studium heißt häufig, dass eine eigene Wohnung oder WG bezogen wird. Der Auszug bedeutet aber nicht das Ende der Mitversicherung. „Ob der Student noch im elterlichen Haushalt wohnt oder in einer eigenen Wohnung, spielt für die Mitversicherung keine Rolle“, bestätigt Konrad Göbel von der Gothaer Versicherung in Köln. Es ist außerdem unerheblich, ob der Student für seinen Lebensunterhalt nebenbei jobbt oder wie viel Vergütung der Auszubildende erhält.


Master-Studium mal versichert, mal nicht.
Von entscheidender Bedeutung ist dagegen, dass es sich bei Berufsausbildung um die Erstausbildung handelt. Schreibt sich ein Student direkt im Anschluss an das Abitur an der Uni ein, gibt es kein Problem bei der Mitversicherung in der Eltern-Police. Wird erst eine Berufsausbildung absolviert und direkt danach ein Studium begonnen, sind die Kinder ebenfalls noch ohne Probleme über die Privathaftpflicht-Police der Eltern mitversichert.
Das gilt selbst dann, wenn erst ein Bachelor- und unmittelbar danach ein Master-Studiengang absolviert werden. Kritisch wird es allerdings, wenn jemand nach der Erstausbildung eine Zeit lang berufstätig ist und schließlich weiter lernt: Erst wird der Bachelor-Abschluss gemacht, dann eine Zeit lang gearbeitet, später noch der „Master“ dran gehängt. „In so einem Fall zählt der Master-Studiengang nicht mehr zur beruflichen Erstausbildung. Diese ist mit dem Einstieg ins Arbeitsleben nach dem Bachelor abgeschlossen“, erklärt Göbel. Der Master-Student sollte sich also um eine eigene Police kümmern oder die seit seiner beruflichen Tätigkeit bereits erforderliche eigene Haftpflichtversicherung beibehalten.
Gleiches gilt für Juristen oder Lehrer: Das Referendariat nach dem Studienabschluss, gilt ebenfalls nicht mehr als berufliche Erstausbildung. Sollte in unmittelbarem Anschluss an diese Erstausbildung Arbeitslosigkeit oder schlichtweg eine Auszeit folgen (ohne Berufstätigkeit), bleibt der Versicherungsschutz aber noch bis zu ein Jahr bestehen.

Tipp für Zweifelsfälle, etwa bei einem bezahlten Praktikum zwischen Bachelor-Abschluss und Master-Studiengang: Schildern Sie die Situation Ihrem Finanz- und VErsicherungsmakler der MDF-Gruppe (Mitteldeutsche Finanzgruppe) und lassen Sie sich die Mitversicherung bestätigen.

Quelle: http://www.procontra-online.de

 

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