Kündigungsfrist für KFZ Versicherung läuft am 30.11.09 aus.
| Kündigungsfrist für KFZ Versicherung läuft am 30.11.09 aus. |
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Kündigungsfrist für KFZ Versicherung läuft bei 30.11.09 aus. Der Countdown läuft. Bis zum 30. November können Sparfüchse ihrer Kfz-Versicherung die Kündigung schicken und sich unter dem Dach eines günstigeren Anbieters ein neues Plätzchen suchen. So war es zumindest in der Vergangenheit - da war der November-Termin als einheitlicher Kündigungstermin zum Jahresende verbreitet. Inzwischen aber bieten mehr und mehr Assekuranzen ihren Neukunden an, dass sie ihre Police zum Jahrestag des Termins kündigen können, an dem sie den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kündigung muss dann einen Monat zuvor eintreffen. Doch davon unabhängig sollte sich jeder Wechselwillige fragen, ob denn eine Veränderung lohnt und welchen Umfang die Versicherung haben sollte. Während über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung Fremdschäden standardisiert versichert sind, sieht das bei der Teil- oder Vollkasko schon ganz anders aus. Beide sind grundsätzlich freiwillig und werden von jeder Versicherung individuell mit Inhalten gefällt. Wenn Autofahrer nicht nur nach der billigsten Kfz-Versicherung Ausschau halten, sollte die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz mindestens zwölf Monate. Wichtig ist zudem der Passus, dass Unfallschäden in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Unentschuldbare Fehlleistungen wie das Fahren unter Alkohol sind dabei natürlich ausgeschlossen. Wurde eine Werkstattbindung vereinbart, schreibt die Versicherung die Reparaturwerkstatt vor. Das kann unter anderem zu Problemen bei Leasingfahrzeugen führen. Wird keine vom Hersteller autorisierte Werkstatt beauftragt, verweigert der Hersteller müglicherweise Kulanzleistungen, gibt ADAC-Fachmann Oesterle zu bedenken. Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen, viele Anbieter erstatten hingegen Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Marderbiss. Keine Versicherung hat etwas zu verschenken - deshalb lohnt sich immer ein genauer Blick ins Kleingedruckte. So haben beispielsweise sehr günstige Policen oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden. Andere Methoden, um auf Kosten der Kunden zu sparen, sind festgeschriebene, jährliche Fahrleistungen. Oder es wird bei Diebstahl nur gezahlt, wenn das Auto in der Garage gestanden hat. Nicht verzichten sollte man auf einen Rabattschutz. Der sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Eine Insassenunfallversicherung ist hingegen überflüssig. Wenn Insassen verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer haben, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer selbst sollte allerdings besser eine Unfallversicherung abschließen.
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