Presseinformation: Bürgerentlastungsgesetz - Milliardengeschenk für Steuerzahler nutzen

Presseinformation: Bürgerentlastungsgesetz - Milliardengeschenk für Steuerzahler nutzen

Das Bürgerentlastungsgesetz ist ein Beschluss ganz im Sinne der Arbeitnehmer: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können künftig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden - und zwar in voller Höhe.

Die Beträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Von 2010 an werden Arbeitnehmer so um fast zehn Milliarden Euro entlastet. Bereits vor dieser Novelle erließ der Gesetzgeber in verschiedenen Schritten steuerliche Verbesserungen für die Bürger. Zu nennen sind das seit Anfang 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, mit dem eine stufenweise Steuerfreistellung der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer von 2005 bis 2025 um jährlich zwei Prozent einhergeht und das in 2009 eingeführte „Konjunkturpaket 2“, das eine Senkung des Grundfreibetrags und der Krankenversicherungsbeiträge mit sich bringt. Die Erleichterungen erhöhen die zur Verfügung stehende Liquidität der Bürger deutlich und bieten das Potential, das Mehr an Liquidität auch für die persönliche Vorsorge zu nutzen.

Leipzig, den 16. November 2009

 

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