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Geheime Datenbank
Krankheit, Scheidung, Alkoholexzesse - kaum etwas bleibt der Versicherung verborgen:
Die Makler der MDF-Gruppe vermeiden unnötige Informationsweitergabe!
Eine geheime Datenbank der Branche weiß mit neun Millionen Einträgen über Versicherte und über versicherte Autos Bescheid. Datenschützer und Juristen sprechen von einer „Datenkrake“.
Sie ist schwer depressiv und in psychiatrischer Behandlung. Seit Jahren. Freunde, Kollegen und Nachbarn der Frau wissen nichts davon. Sollen sie auch nicht, denn es ist ihr peinlich. Bekannt ist der Fall dafür in ganz anderen Kreisen, die der Frau persönlich überhaupt nicht nahestehen - bei ihrer Versicherung. Und viel schlimmer: auch bei anderen Versicherungen. Denn die Frau hat vor einigen Jahren wegen der Krankheit ihrer Versicherung einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-Rente geschickt. Dafür musste sie alle Details ihrer Krankheit offenlegen und den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Das reichte nicht, es gab kein Geld und hatte noch weitere, ungeahnte Folgen: Der Versicherer meldete den Fall an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), eine geheime Datenbank der Branche mit neun Millionen Einträgen über Versicherte und über versicherte Autos.
Über die Datenbank können nun alle Versicherer in Deutschland erfahren, dass die Frau ein medizinisches Risiko hat. Details stehen nicht in der Datenbank, aber Versicherer (oder der Nachbar, der dort arbeitet) könnten sie durch einen Anruf bekommen: bei der Versicherung, die den Eintrag gemacht hat. Rechtlich ist der Informationsaustausch zwar limitiert, aber Missbrauch ist möglich. „Die Gespräche zwischen den Versicherungen werden nicht dokumentiert und sind daher nicht kontrollierbar“, kritisiert Thilo Weichert, der in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Datenschutzbeauftragten für die Versicherungen zuständig ist. „Die Versicherten müssen über solche Gespräche informiert werden, was aber nicht immer passiert.“
Die depressive Frau weiß also nicht, was die Versicherer wissen. Sie ahnt gar nicht, wer in all den Jahren Zugriff auf ihre Daten hatte. Denn über den alten Eintrag im HIS muss die Frau nicht benachrichtigt werden. Sie erinnert sich wahrscheinlich auch nicht daran, dass sie der Speicherung von Daten bei Vertragsschluss zugestimmt hat. Je häufiger es kracht, umso mehr weiß der Versicherer Bescheid.
Die 1993 eingeführte HIS-Datenbank soll Betrug verhindern - was durchaus auch zum Wohle der anderen Versicherten ist, die höhere Kosten über ihre Beiträge zahlen müssten. Durch das System sollen auch größere Risiken von Kunden für andere Versicherer bekannt werden. Eine psychische Erkrankung ist so ein Risiko. Denn immer mehr Menschen werden dadurch berufsunfähig und daher teuer für Versicherungen.
Zweiter Fall: Kunden von Autoversicherungen geben im Lauf der Jahre ein ausführliches Profil über sich preis. Je häufiger sie in Unfälle verwickelt sind, umso mehr pikante Details werden gespeichert. Fahren im Vollrausch, 100 Stundenkilometer in der Ortschaft - wenn es dann kracht, weiß der Versicherer Bescheid. Wenn die Versicherung die Umstände als ungewöhnlich einstuft, wandert der Fall ins HIS und wird damit der Branche bekannt. Wieder könnte unter Umständen ein Anruf der Konkurrenz beim Sachbearbeiter die Details ans Licht bringen.
Rechtlich sind solche Profile eindeutig verboten.
Selbst eine nahende Scheidung bleibt dem Versicherer nicht verborgen. Nämlich dann, wenn die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt bezahlen soll. Wird die Versicherung im Jahr in mindestens vier Rechtsfällen um eine Deckung gebeten, folgt automatisch ein Eintrag in der HIS-Datenbank, auch wenn es später gar nicht zur Scheidung kommt.
Theoretisch könnten die Daten der verschiedenen Versicherungsarten sogar zu einem Gesamtprofil über einen Versicherten zusammengeführt werden: Die depressive Frau, die gerne rasant und manchmal volltrunken fährt und vor der Scheidung steht. Rechtlich sind solche Profile eindeutig verboten. „Allerdings sind Mitarbeiter manchmal für mehrere Sparten zuständig und erhalten daher zwangsläufig Informationen über eine Person aus mehreren Sparten“, betont Datenschützer Weichert. Das zu trennen, ist nicht einfach. Etwas entschärfend wirkt, dass die privaten Krankenversicherer, die über die sensiblen Krankheitsdaten verfügen, nicht an das HIS angeschlossen sind und sich nur bei Betrugsverdacht über Umfragen austauschen.
Der Eintrag erfolgt schon bei Verdacht auf Betrug.
Die Einträge im HIS können nicht nur unerwünschte private Details zum Vorschein bringen, sondern auch handfeste Probleme verursachen. Es gibt des Öfteren Fälle, in denen Versicherungen den Vertrag verweigern, weil über den Interessenten im HIS Eintragungen vorliegen. Einige Versicherungen halten ihre Mitarbeiter an, solche Interessenten nicht zu akzeptieren, weil ihnen das Risiko zu groß ist.
Das ist verständlich, wenn der Interessent betrügerische Absichten hat oder Angaben verheimlicht. Man gerät aber auch ohne solche Absicht in die Datenbank. Einen Eintrag gibt es schon bei manchem Autodiebstahl, bei vermuteter Brandstiftung im Haus oder häufigen Haftpflichtschäden, selbst wenn der Kunde viele Kinder hat. Der Eintrag erfolgt schon bei Verdacht auf Betrug, nicht erst, wenn der bewiesen ist. „Die Einträge sollen helfen, einen Betrugsverdacht zu erhärten, es würde nichts bringen, langwierige Prozesse abzuwarten“, begründet dies Katrin Rüter vom Versicherungsverband GDV.
Juristen krisitieren seit Jahren die Sammelleidenschaft. HIS wirkt auch in der Rechtsschutzversicherung: Kündigt sie dem Kunden, weil er viermal im Jahr um Schutz gebeten hat, wird er es schwer haben, einen anderen Versicherer zu finden. Denn das HIS ist informiert. Die Ablehnung bei einem Berufsunfähigkeitsversicherer aus medizinischen Gründen führt oft auch zur Ablehnung beim Konkurrenten, obwohl der ihn ohne Kenntnis des HIS-Eintrags gegen eine höhere Prämie versichert hätte.
Datenschützer und Juristen kritisieren seit Jahren die Sammelleidenschaft der Versicherungen und sprechen von einer „Datenkrake“. Mittlerweile hat die Branche eingelenkt. Seit 2009 muss sie Kunden auf Anfrage Auskunft über die Eintragungen geben und über Neueintragungen informieren (siehe Gewusst wie: So schützen Sie Ihre Versicherungsdaten). 2011 soll dann eine völlig veränderte Datenbank aufgebaut werden, die von einem privaten, unabhängigen Unternehmen betrieben wird und mehr Klarheit über die gespeicherten Informationen bringt. Aber erst mal wird eifrig weiter gesammelt.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z., Thilo Rothacker |