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Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft!!!
Fällt das Einkommen weg, kommt es in vielen Fällen zu finanziellen Engpässen. Vor allem, wenn Sie:
- mit Ihrem Gehalt eine Familie versorgen müssen
- als Single keine Möglichkeit haben, sich unterstützen zu lassen
- langfristige Verbindlichkeiten haben, z.B. einen Immobilienkredit
- eine eigene Firma leiten, in der ggf. weitere Familienmitglieder beschäftigt sind
Der Staat
Im Fall einer Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit können Sie eine Rente erhalten, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Versorgung durch die Deutsche Rentenversicherung wurde jedoch zum 01.01.2001 erheblich eingeschränkt. Sie ist abhängig davon, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können. Und zwar egal, in welchem Beruf.
Einen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz gibt es lediglich für alle, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Für alle anderen besteht in Abhängigkeit von der täglichen Arbeitszeit unter Umständen nur ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente:
- Nur wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (max. 38 % des letzten Bruttoeinkommens¹)
- Wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (max. 19 % des letzten Bruttoeinkommens¹)
- Wer mehr als 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Vom leitenden Angestellten zum Platzwart?
Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, müssen zukünftig jede Beschäftigung annehmen - auch wenn diese den eigenen Fähigkeiten nicht entspricht und schlechter bezahlt wird.
Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vor dem 02.01.2001 bereits vollendet haben, können im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, doch auch sie müssen mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen. Statt der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Dies entspricht einer Kürzung von etwa einem Drittel.
Erhöhtes Risiko für Selbständige und Freiberufler
Meist sind Selbständige und Freiberufler nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten somit auch keine Berufs- und Erwerbsminderungsrente vom Staat! (Quelle:Commerzbank)
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