Finanzportal warnt vor sozialem Abstieg bei Erwerbsunfähigkeit

Finanzportal warnt vor sozialem Abstieg bei Erwerbsunfähigkeit

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Wer sich auf die gesetzliche Absicherung verlässt, der ist im Ernstfall schnell verlassen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr – wird aus den Mitteln der Rentenversicherung gezahlt und liegt selten über dem Sozialhilfeniveau. Nur wer aufgrund von Behinderung oder Krankheit auf unabsehbare Zeit nicht imstande ist, unter „den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Kann der Betroffene bis zu sechs Stunden täglich eingesetzt werden, erhält er die halbe Erwerbsminderungsrente. Wer aber unter den genannten Voraussetzungen mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keinerlei staatliche Rente. Unumgänglich ist daher eine private Absicherung – und zwar für jeden, warnen die Experten des Finanzportals.
Jan Schust, weiß, dass es nicht die gefürchteten tragischen Unfälle sind, die das meiste Leid auslösen: „Ein Blick in die Akten der Versicherungen zeigt: In über 90 Prozent aller Fälle ist eine Krankheit die Ursache der Berufsunfähigkeit - besonders Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-, Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen sowie psychische Störungen.“
Nur wenige Berufstätige sorgen mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor, auch wenn die meisten eine solche Police für wichtig erachten. „Der Großteil der Bevölkerung ist uninformiert“, erklärt Schust den Widerspruch. Zudem seien vielen Verbrauchern die Prämien zu hoch. Gerade für den Fall von langwierigen Krankheiten sei es wichtig, eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Schust: „Es geht nicht nur darum, die Wohnung behindertengerecht zu gestalten, eine Pflegekraft oder ein Pflegeheim zu finanzieren. Es geht vor allem darum, dass die Fixkosten wie Miete und andere Kostenblöcke bleiben, das verfügbare Einkommen aber rapide sinkt.“
Gerade jungen Menschen empfiehlt eine frühzeitige Absicherung, da die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter überproportional ansteigen. Jeder Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass seine Versicherung keine „abstrakte Verweisung“ enthält, rät Schust. Mittels dieser Klausel könnte die Rentenzahlung mit der Begründung verweigert werden, dass der Versicherte in einem anderen Beruf arbeiten könnte – unabhängig davon, ob konkret ein Arbeitsplatz zu finden ist oder nicht. Sorgfalt muss der Versicherte ebenfalls beim Ausfüllen des Antrages walten lassen. Damit im Ernstfall keine Versorgungslücke droht, raten die Experten, eine Zahlungsdauer bis zum 67. Lebensjahr zu vereinbaren – und auch Altverträge entsprechend zu verlängern.

 

Quelle: Kursverlag

 

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