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Keine Schnellschüsse!
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Möglicherweise geht es Ihnen ähnlich: Als Sie sich seinerzeit selbstständig machten, haben Sie noch schnell eine Kapitallebensversicherung "fürs Alter" abgeschlossen - ohne darüber groß nachzudenken, was wirklich dabei am Ende herauskommen wird. Inzwischen wächst indessen bei vielen die Skepsis, ob sich die eingezahlten Beiträge wirklich rentieren werden. Immer mehr Selbstständige kündigen jedenfalls nach Beobachtungen des Informationsdienstes "Steuern sparen für Selbstständige" Ihre Lebensversicherung, weil sie aktuell Geld brauchen oder an die beim Anschluss versprochene Rendite nicht mehr glauben. Furcht vor einem Währungsschnitt auf Grund der enormen Staatsverschuldung in wichtigen Industrieländern lassen zusätzlich Zweifel aufkommen, ob nicht möglicherweise eines Tages sogar die eingezahlten Beträge komplett ausradiert werden könnten. Inzwischen wird in Deutschland bereits jede zweite Kapitallebensversicherung vor ihrem Ablauf gekündigt, berichtet der Informationsdienst. Viele Experten halten nicht mehr viel vom Abschluss einer Kapitallebensversicherung; auch wenn Bankenberater und Versicherungen immer noch Selbstständigen bei den Kreditanträgen gerne solche Produkte mit sanftem Druck unterschieben. Aus Expertensicht empfiehlt es sich heute, Geldanlagen und Versicherung zu trennen. Die reine Risikolebensversicherung als finanzielle Absicherung für den Todesfall sei schon für einen relativ geringen Betrag anderweitig zu bekommen.
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Steuerlich ist die Kapitallebensversicherung ohnedies nur noch wenig interessant. Die Zinsen, die auf den Sparanteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge entfallen, müssen versteuert werden, wenn Sie eine vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren kündigen. Bei Lebensversicherungen ab 2005 wird der Gewinn auf jeden Fall - also auch nach 12 Jahren - versteuert. Der Ausstieg aus einer Kapitallebensversicherung dürfte allerdings in der Regel nicht ohne Verlust möglich sein, weil die Versicherungen den Rückkaufwert niedriger ansetzen werden, als die von Ihnen bereits eingezahlten Beiträge. Sie bekommen mithin weniger raus, als Sie einbezahlt haben, müssen aber trotzdem Steuern zahlen, weil im (niedrigen) Rückkaufwert steuerpflichtige Zinserträge enthalten sind. Allerdings können Sie den Verlust, also die Differenz zwischen bereits eingezahlten Prämien und Rückzahlungssumme, mit etwaigen Gewinnen aus Ihren anderweitigen Geldanlagen steuerlich verrechnen.
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Einige Versicherungsnehmer versuchen nun, wegen des niedrigen Rückkaufwerts, ihre Lebensversicherung auf dem so genannten Zweitmarkt zu besseren Preisen an spezialisierte Unternehmen zu verkaufen. Das bringt war gelegentlich mehr, aber auch hier sind die Zinserträge zu versteuern. Tipp: Wer schnell Geld benötigt, könnte möglicherweise besser beraten sein, seine Lebensversicherung zu behalten und zu beleihen. Das heißt: Sie nehmen einen Kredit auf und hinterlegen die Versicherungspolice als Sicherheit. Das können Sie bei Ihrer Bank oder - oft günstiger - beim Versicherungsgeber selbst machen. Den Kreditbetrag zahlen Sie dann während der Versicherungslaufzeit zurück oder er wird mit der späteren Ablaufleistung verrechnet.
Quelle: vnr-verlag.de
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