Rechte und Pflichten im Winter

Rechte und Pflichten im Winter

Tipps für den Umgang mit der weißen Pracht


Private Haftpflichtversicherung

Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen sind in der Regel die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Diese Pflicht wird oftmals per Mietvertrag auf die Mieter übertragen, die dann gegebenenfalls bei entsprechenden Wetterverhältnissen turnusmäßig den Bürgersteig und die Wege auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien haben. Wann jeweils Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden und wann gestreut werden muss, schreiben die Kommunen fest.

Versäumt ein Mieter rechtzeitig zu streuen und Schnee zu räumen, haftet er, wenn jemand stürzt und sich verletzt. Für den Mieter einer Wohnung und den Bewohner eines Einfamilienhauses besteht der Schutz der Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die von Wohnung oder Haus ausgehen. Das gilt auch für Versäumnisse in Bezug auf die Winterdienste. Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen brauchen diesen speziellen Haftpflichtschutz.

Wasserleitungen müssen nicht frieren

Für keinen anderen Schaden zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer ihren Kunden mehr Geld als für undichte Wasserleitungen: Rund 1,5 Millionen Mal tropfte es 2009 aus geplatzten und verrosteten Leitungswasserrohren. Mit jeder Frostperiode steigen die Gefahren für Wasserleitungen in Häusern und Wohngebäuden zusätzlich, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV.

Um Wasserleitungen vor frostbedingten Schäden zu schützen, rät der GDV zu ausreichendem Heizen. Die Frostschutzstellung am Heizkörper-Ventil schaffe nur bedingt Sicherheit, erläutern die Versicherer. Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt. Deshalb sollten alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt, unbeheizte und wenig genutzte Räumen aufmerksam beobachtet werden.

Elementarschadenversicherung

Schnee auf dem Dach verbirgt oft ein Risiko: So kommt es immer wieder zu Verformungen, Rissen und Einstürzen, weil das Dach die Schneelasten nicht mehr trägt, erläutert der GDV. Immerhin kann eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht – abhängig vom Grad der Vereisung und dem Wassergehalt – mehr als 100 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Beschädigungen, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Vor den finanziellen Folgen schützt eine Elementarschadenversicherung.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Heftige Schneefälle beeinträchtigen den Verkehr auf Deutschlands Straßen stark. Die Unfallgefahr steigt.  Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, sollte dies so schnell wie möglich tun. Denn wer bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Über den aktuellen Stand informiert die Bundesregierung: www.bundesregierung.de.

Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden. „Kratzmuffel“, die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Im Fall eines verursachten Unfalls übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto.

Quelle: Kurs@news

 

neueste Nachrichten

Sind Sie vom Hochwasser betroffen?

Hochwasserrisiko auf einen Blick.
In Sachsen startet ein gemeinsames Pilotprojekt der Versicherungswirtschaft und des Freistaates. Mieter, Hausbesitzer und Unternehmer können sich ab sofort im Internet informieren, wie stark ihr Gebäude durch Hochwasser und weitere Naturgefahren bedroht ist.

Weiterlesen...
 
ALTERSVORSORGE PRÜFEN!

Die Mehrheit der Deutschen ist davon überzeugt, dass sie sich im Alter finanziell einschränken muss.

Weiterlesen...
 
Privathaftpflicht für Studenten

Privathaftpflicht für Studenten

Brauchen Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung, wenn die Eltern eine haben?

Weiterlesen...
 

In Zusammenarbeit mit: