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Welche Neuerungen gibt es ab 2011? Was bleibt am Ende übrig?
Lohnsteuerkarte entfällt
Ab 2011 hat die Lohnsteuerkarte ausgedient. Die Finanzbehörden stellen die Steuererhebung schrittweise auf das elektronische Verfahren Elstam II um. Deshalb erhalten Bürger keine neue Lohnsteuerkarte mehr. Da 2011 als Übergangsjahr dient, bleibt die gelbe Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 weiterhin gültig. Bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gelten die eingetragenen Steuerdaten wie Familienstand, Steuerklasse oder Freibeträge nahtlos weiter. Bei einem Jobwechsel nimmt der Arbeitnehmer die gültige Lohnsteuerkarte einfach mit zum neuen Arbeitgeber. Wer im Lauf des Jahres 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, benötigen für das kommende Jahr keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern werden vom Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I eingestuft. Die Finanzämter übernehmen künftig die Verwaltung der steuerrelevanten Daten. Änderung und Neueintragung von Freibeträgen müssen jetzt direkt beim Finanzamt und nicht mehr wie bisher bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Arbeitszimmer wieder abzugsfähig
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2010 das vor drei Jahren ergangene steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers moniert. Künftig können wieder bis zu 1250 Euro pauschal geltend gemacht werden, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", wie es im Gesetz heißt. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.
Sozialversicherungsbeiträge
Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern bleibt die Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung 2011 stabil, die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt leicht ab. In den neuen Bundesländern steigt die maximale Rentenberechnungsgrenze, die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung vermindert sich adäquat zu den alten Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bleibt unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen (66.000 Euro im Jahr). Im Osten steigt die Grenze von 4650 Euro monatlich auf 4800 Euro (57.600 Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro pro Monat. Die Verringerung hat Auswirkung auf die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sinkt von 49.950 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von 4125 Euro.
Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung
Ab Januar steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten. Der Zusatzbeitrag wird künftig einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich. Zusatzbeiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind vollständig steuerlich absetzbar, da sich kein unmittelbarer Anspruch auf Krankengeld ergibt.
Leichterer Wechsel in die PKV
Übersteigt das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dies ist ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich, vorausgesetzt das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze. Die bisherige Regelung, wonach der PKV-Übertritt erst nach drei aufeinander folgenden Jahren mit Einkommen über der Pflichtgrenze möglich ist, wurde gestrichen.
Altersvorsorge
Abhängig Beschäftigte können seit 2005 einen zunehmenden Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe absetzen. Bis 2025 steigt der anrechenbare Vorsorgeanteil von 60 Prozent auf 100 Prozent an. Maximal absetzbar sind dann jährlich 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Für 2011 sind 72 Prozent der Rentenzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 /28.800 Euro absetzbar. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 72 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 44 Prozent.
Rürup-Rente
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mittels einer Rürup- bzw. Basis-Rente Steuervorteile erzielen. Ab 2011 sind ähnlich wie bei gesetzlich Rentenversicherten 72 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rürup-Sparer im kommenden Jahr bis zu 14.400 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West: 66.000 Euro) können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2011 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Rentenbeginn verschiebt sich
Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester- oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit.
Grunderwerbsteuer vielerorts erhöht
Mehrere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer und verteuern damit den Immobilienkauf. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Saarland; Schleswig Holstein möchte ab 2013 nachziehen. Die Steuererhöhungen fallen unterschiedlich hoch aus: So steigt im Saarland die Steuer von 3,5 auf 4,0 Prozent. Deutlicher zur Kasse gebeten werden Käufer in Bremen und Niedersachsen, hier sind künftig 4,5 statt 3,5 Prozent fällig. Den größten Sprung macht Brandenburg, das ab nächstem Jahr 5,0 Prozent fordert. Eine Immobilie in Potsdam, die 400.000 Euro kostet, wird dadurch um 6000 Euro teurer. Auch Schleswig-Holstein möchte die Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent anheben.
Bafög Erhöhung
Die Bundesregierung beschloss zahlreiche Verbesserungen beim Bafög: Bereits ab 1. Oktober 2010 erhalten Studenten im Schnitt 13 Euro mehr staatliche Unterstützung, weil die Bedarfssätze um zwei Prozent angehoben wurden. Der Förderhöchstbetrag stieg von 648 auf 670 Euro, zudem gibt es jetzt einen pauschalen Zuschlag für Mietkosten. Auch die Freibeträge für Eltern erhöhten sich um drei Prozent. Verheiratete Eltern von Bafög-Empfängern können jetzt gemeinsam bis zu 1605 Euro verdienen, bislang lag diese Grenze bei 1555 Euro. Studienanfänger über 30 Jahre erhalten ebenfalls Bafög, sofern sie ein Master-Studium beginnen. Wechselt ein Student die Fachrichtung aus triftigem Grund und überschreitet deshalb die Regelstudienzeit, kann er künftig weiterhin Bafög erhalten. Bafög-Empfänger mit guten Studienleistungen bekommen allerdings künftig keinen Nachlass mehr auf ihre Bafög-Schulden.
Minderung Elterngeld
Das Elterngeld für gut verdienende Erwerbstätige wird gesenkt. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 1240 Euro vor Geburt des Kindes erhalten Bezugsberechtigte künftig nicht mehr 67 Prozent des letzten Nettolohns als Elterngeld, sondern nur noch 65 Prozent. Der Höchstbetrag von 1800 Euro bleibt unvermindert.
Wegfall Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Aufgrund stark gestiegener Energiekosten hatte die Bundesregierung zum Jahresbeginn 2009 einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in den Leistungskatalog aufgenommen. Da die Energiepreise laut Bundesregierung seither aber zurückgegangen sind, hat die Regierung den Heizzuschuss ab Januar 2011 wieder gestrichen.
Arbeitslosengeld II: Wegfall Rentenversicherung
Ab dem kommenden Jahr entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten des Bezugs von ALG II zählen künftig nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern nur noch als Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind wichtig für bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente oder bei Leistungsansprüchen zur medizinischen Rehabilitation. Die Arbeitsagentur zahlt keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, damit ist eine Erhöhung von Rentenansprüchen künftig ausgeschlossen. Auch die Zahlung von Zuschüssen wird eingestellt.
Arbeitslosengeld II: Wegfall Elterngeld
Ab Januar wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet bei Empfang von Arbeitslosengeld II und bei Sozialhilfen nach SGB II. Praktisch entfällt es damit.
Winterreifenpflicht
Straßenfahrzeuge müssen künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung ausgerüstet sein. Bei Missachtung der Vorschrift wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei Behinderung des Straßenverkehrs wegen unangemessener Bereifung 80 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrzeugbesitzer einen Punkt in Flensburg.
Führerschein mit 17
Zum 1. Januar wird das begleitete Fahren mit 17 für die Klasse B oder BE bundesweit eingeführt. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann der Jugendliche frühestens einen Monat vor seinem 17. Geburtstag die Fahrprüfung ablegen. Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Ab dem 17. Geburtstag darf der Jugendliche dann in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein, außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Ab dem 18. Lebensjahr kann der Fahrneuling dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte in Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Europaweite Bußgelder
Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt. Allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten eingerechnet, dadurch können auch geringere Bußgelder vollstreckungspflichtig werden.
Steuerbefreiung auf Euro-6-Diesel reduziert
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6-Norm entfällt ab Januar 2011. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Diese Begünstigung ist auf drei Jahre, also bis Ende 2013, beschränkt.
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