Bares Geld vom Staat - Sie müssen es nur beantragen!
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Bei dieser sehr guten Sparform (im Sprachgebrauch auch Vermögenswirksame Leistung genannt) handelt es sich um eine mittelfristige Laufzeit. 7 Jahre ab Vertragsabschluss. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden zu meist in den Anlageformen Bausparen und Investmentfondssparen gewählt. Wie bei allen Finanzprodukten gibt es auch hier vom Inhalt des Produktes selbst, bis zum Anbieter enorme Unterschiede, welche sich im Geldbeutel des „Sparers“ bemerkbar machen. Fragen Sie auch hierzu einen MDF – Experten, er zeigt Ihnen die Vorteile auf. Nun zurück zur ersten Förderung für Arbeitnehmer, die VL-Sparen nutzen. Sie erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser bezuschusst das Sparen oft mit 6,45 € bis 40,- € monatlich. Auf diesen Beitrag werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Wie hoch der Arbeitgeber fördert, ist entweder beim Arbeitgeber zu erfragen oder im Tarifvertrag festgelegt. Der monatliche Sparbeitrag kann von Arbeitgeberseite aus beliebig auf maximal 40.- € aufgestockt werden. Die zweite Förderung gilt nur für Investmentsparpläne und Bausparverträge mit Arbeitnehmersparzulage. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer, bei denen das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 20.000,- € für ledige (bis April 2009 galt: 17.900,- €) und 40.000,- € für Verheiratete (bis April 2009 galt: 35.800,- €). Auch diese Förderung wurde im April 2009 nochmals verbessert. So erhält der Arbeitnehmer im Bereich Investmentsparen eine staatliche Förderung von 20% (zuvor 18%) auf mindestens 400,- € Sparbeitrag. Es kann also 80,- € staatliche Prämie kassiert werden. Bausparen wird generell mit 9% auf einen maximalen Sparbeitrag von 470,- € gefördert. Also 43,- € Maximalprämie im Jahr. Jährlich beantragt der Arbeitnehmer die Sparzulage mit der Steuererklärung. Die Prämien werden jeweils gesammelt und nach der Sperrfrist von 7 Jahren in den Sparvertrag eingezahlt. Nach 7 Jahren kann der Arbeitnehmer dann über das Vermögen plus Zulagen verfügen. Die effektivste Rendite solch einer Sparform liegt zwischen ca. 4 – 7,66 % nach Kosten. Weiter Details bei Ihren MDF – Experten. Getreu dem Motto: IMMER DAS RICHTIGE |
Newsletter April 2011 - Bares Geld vom Staat - Sie müssen es nur beantragen!
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