UNISEX-Tarife - Was ist darunter zu verstehen und welche Konsequenzen ergeben sich für Verbraucher?

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.03.2011 entschieden, dass die geschlechtsspezifische Kalkulation von Versicherungen gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau verstößt. Deshalb müssen die europäischen Versicherer ab dem 21.12.2012 einheitliche Tarife anbieten, wie bereits seit dem 01.01.2009 in den Riesterverträgen in Deutschland üblich.

Dies wird sicherlich insgesamt zu Prämienerhöhungen führen, wie das britische Beratungsunternehmen Oxera im Auftrag des europäischen Versicherungsverbandes CEA in seiner Untersuchung festgestellt hat.

  • Männer müssen mit einer Verringerung der Rentenzusagen in Höhe von 5% rechnen
  • Frauen werden eine ca. 30% höhere Prämie in der Risikolebensversicherung zahlen müssen
  • und junge Frauen werden wahrscheinlich 11% mehr in der Kfz-Versicherung berappen müssen.

Doch nicht nur in privaten Verträgen wird es Veränderungen geben, Gleiches gilt auch für die betriebliche Altersversorgung (baV).

Die EuGH – Entscheidung betrifft nur das Neugeschäft, doch lassen sich Wanderungsbewegungen durch Kündigung bestehender Verträge nicht ausschließen.

Für Frauen und Männer heißt es deshalb, Versicherungsentscheidungen am besten vor dem 21.12.2012 treffen!

Ihr Makler
Torsten Priesemann

 

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