Bausparen: Wo sind meine Zinsen hin?
Anfang des Jahres versenden die Bausparkassen die Kontoauszüge für das vergangene Jahr. Sehen Sie doch einmal nach, ob von Ihren Zinsen ein Teil an das Finanzamt abgeführt wurde. Und? Wenn dies der Fall ist, werden Sie sich fragen: "Das war doch bisher nicht so, wieso jetzt?" Und was bedeutet das für mich? Des Rätsels Lösung heißt „Abgeltungssteuer“. Bis Ende 2008 gab es eine automatische Freistellung der Zinserträge auf Grund gewährter Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie mussten keinen „Freistellungsantrag“ stellen und waren vom „Zinsabschlag“ befreit. Aber der Gesetzgeber gönnte sich keine Ruhe (oder ihm ließ es keine Ruhe) und änderte die gesetzlichen Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2009. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt muss auch für Bausparverträge ein „Freistellungsantrag“ gestellt werden. Sonst schlägt der „Zinsabschlag“ erbarmungslos zu und 25% der ohnehin oft mageren Zinsen zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden als „Kapitalertragssteuer“ „abgeführt“. Auch bei einem Guthabenzins von 1% sind Sie mit dabei. (Wüssten Sie auf Anhieb, wie hoch der Guthabenzins Ihres Vertrages ist?) Also, nicht ganz so schlimm, werden zumindest die sagen, die eine Erklärung abgeben. Für die folgenden Jahre sollten Sie unbedingt einen Freistellungsantrag abgeben. Nehmen Sie Ihren Bausparvertrag also wieder einmal etwas genauer unter die Lupe und überprüfen Sie, ob Tarif, Verzinsung und Sparziel noch mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Und vergessen Sie die „Freistellung“ nicht! Zu Ihrer Information: 2. Die Sparerpauschbeträge werden durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages sowie bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt. Dieser Freibetrag kann auf verschiedene Institute verteilt werden. Bei Gemeinschaftsverträgen von Nicht-Eheleuten kann kein Freistellungsauftrag vorgemerkt werden. |
Newsletter März 2011 - Bausparen: Wo sind meine Zinsen hin?






