Was heißt eigentlich gut versichert?
Leider merkt man erst im Schadenfall, wie gut der gewählte Tarif und die Versicherung sind. In den nächsten Newslettern, werden wir Ihnen Informationen und Tipps geben, wie man sich im Schadenfall verhält und was man beachten sollte. Als Kunde haben sie immer die Option, sich an Ihren Versicherungsmakler oder direkt an die Versicherung wenden. Generell gilt, einen Schaden unverzüglich zu melden. Hat man einen Körperschaden erlitten, so wird oft vergessen, die eigene Unfallversicherung, zu informieren. Was hat ein Rechtsschutzvertrag mit einem Unfall zu tun? Ein Beispiel: Sie wurden bei einem Autounfall geschädigt, haben ein Schleudertrauma erlitten, sind krank geschrieben und haben Schmerzen. Sie fragen sich: "Steht mir ein Schmerzensgeld zu und wenn ja, in welcher Höhe?" Hier wäre ein Rechtsanwalt der Ansprechpartner. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung würde hier die Anwaltskosten übernehmen. Weiter geht es im nächsten Newsletter... |
Newsletter März 2011 - Was heißt eigentlich gut versichert?






