Fristen für die Steuererklärung beachten!!!

Die MDF-Gruppe möchte Sie heute an die Termine für Ihre Steuerklärung erinnern. Vermeiden Sie teure Versäumniszuschläge!Das Finanzamt achtet sehr genau darauf. Neben den Fristen sollten Sie alle Unterlagen vollständig haben. Nutzen Sie alle Ihre Steuervorteile? Gerade im Bereich der Altersvorsorge oder der Krankenversicherungen können Sie zahlreiche Euros vom Staat zurück holen. Gerne berät Sie Ihr Makler zu diesen Themen persönlich. Zu den Terminen lesen Sie hier weiter.

Die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 03.01.2011 haben die Termine zur Abgabe der Steuererklärungen 2011 festgelegt. Folgende Termine gelten für Unternehmer, nur für Land- und Forstwirte gibt es abweichende Regelungen:

Stichtag: 31.05.2011

Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Erklärungen für das Jahr 2010 sind bis zum 31.05.2011 einzureichen.

Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen?

Wenn ein Steuerberater die Erklärung für Sie anfertigt, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2011. Eigentlich sogar bis zum 02.01.2011, da der 31.12. ein Samstag ist. Finanzämter dürfen Steuererklärungen auch vorher anfordern, wenn sie eine Frist setzen und ein Grund vorhanden ist.

Benötigen Sie ein bisschen mehr Zeit?

Dann beantragen Sie eine Fristverlängerung. Können Sie die Frist vom 31.05.2011 nicht einhalten und Sie arbeiten auch mit keinem Steuerberater zusammen, beantragen Sie einfach eine "stillschweigende" Fristverlängerung bis zum 31.12.2011 oder sogar bis zum 29.02.2012. Achtung: Für eine Fristverlängerung benötigen Sie eine Begründung. Das Finanzamt würde als Begründung beispielsweise akzeptieren, wenn Sie längere Zeit krank waren oder überraschende Großaufträge abarbeiten mussten. Begründen Sie die Fristverlängerung nicht mit einer Arbeitsüberlastung. Dies wird erfahrungsgemäß eher abgelehnt.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Fristverlängerung besteht nicht. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen. In der Regel wird die Fristverlängerung gewährt, wenn Sie bisher ein zuverlässiger Steuerzahler waren. "Stillschweigend" bedeutet übrigens, dass die Fristverlängerung genehmigt ist, wenn Sie keine Ablehnung erhalten.

Besonderheit Umsatzsteuer

Haben Sie Ihre Tätigkeit vor dem 31.12.2010 beendet, ist die
Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr bereits einen Monat nach Beendigung
der Tätigkeit abzugeben.

Quelle: Mein Geschäftserfolg

 

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