Brandschaden durch Fluppe
Der neue Teppich hat ein Brandloch, obwohl man nach 20 Jahren Quarzen eigentlich als routinierter Raucher gilt. Glücklicherweise deckt die Hausratsversicherung Brandschäden ab, oder? Nun gehört der Teppich, der auf eigene Kosten angeschafft wurde, zum Hausrat, genauso wie das Sofa oder der Fernseher. Außerdem zählt ein Brand zu den versicherten Risiken einer Hausratsversicherung. Damit sollten die wichtigsten Kriterien erfüllt sein, um die Versicherungsleistung abzugreifen. Dem Feuer mit Pusten ein bisschen nachzuhelfen, ist auch keine gute Idee, denn damit begeht man einen Versicherungsbetrug und Sachverständige kennen solche Tricks ganz genau. Eine bessere Variante ist, bei seiner Hausrat-Police „Sengschäden“ mitzuversichern. Den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit muss man auch nicht befürchten, es sei denn der Teppich ist von Brandlöchern übersät. Dann liegt die Vermutung nahe, dass es der Versicherte mit Schäden generell nicht so eng sieht. Quelle: http://www.procontra-online.de/2011/09/versicherungen/brandschaden-durch-fluppe/ |
Newsletter November 2011 - Brandschaden durch Fluppe






