Brandschaden durch Fluppe

Der neue Teppich hat ein Brandloch, obwohl man nach 20 Jahren Quarzen eigentlich als routinierter Raucher gilt. Glücklicherweise deckt die Hausratsversicherung Brandschäden ab, oder?

Nun gehört der Teppich, der auf eigene Kosten angeschafft wurde, zum Hausrat, genauso wie das Sofa oder der Fernseher. Außerdem zählt ein Brand zu den versicherten Risiken einer Hausratsversicherung. Damit sollten die wichtigsten Kriterien erfüllt sein, um die Versicherungsleistung abzugreifen.
Nur leider ist ein Brandloch noch kein Brand, denn diesen haben die Versicherer folgendermaßen geregelt: „Es muss sich um ein Feuer handeln, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“, erklärt Borna Wakiel, Experte für Hausrat bei der Gothaer. Der bestimmungsgemäße Herd ist bei einer Zigarette schnell gefunden. Bei ein Brandloch mit dem Umfang einer Zigarette kann man allerdings nicht von einem Feuer, das sich ausgebreitet hat, sprechen. Hierbei handelt sich eher um einen „Sengschaden“. „Da die Kriterien für einen versicherten Brand nicht gegeben sind, wird auch nicht geleistet“, erklärt Wakiel.

Dem Feuer mit Pusten ein bisschen nachzuhelfen, ist auch keine gute Idee, denn damit begeht man einen Versicherungsbetrug und Sachverständige kennen solche Tricks ganz genau. Eine bessere Variante ist, bei seiner Hausrat-Police „Sengschäden“ mitzuversichern. Den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit muss man auch nicht befürchten, es sei denn der Teppich ist von Brandlöchern übersät. Dann liegt die Vermutung nahe, dass es der Versicherte mit Schäden generell nicht so eng sieht.

Quelle: http://www.procontra-online.de/2011/09/versicherungen/brandschaden-durch-fluppe/
 

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