Senkung des Rechnungszinses in der LV - Auswirkungen
Ab dem nächsten Jahr ändern sich steuerliche und versicherungsmathe-matische Rahmenbedingungen rund um die Lebensversicherung. Zum einen betrifft das den Rechnungszins. Dieser wird von derzeit 2,25% auf 1,75% gesenkt. Dies hat zur Folge, dass sich garantierte Ablaufleistungen zwischen 5-10% verringern werden, bei Leibrenten wird es sogar zu einer Minderleistung von bis zu 15% kommen, je nach Gesamtlaufzeit des Vertrages. Bei Risikoabsicherungen (Leben oder Berufsunfähigkeit) erhöhen sich die Tarifbeiträge zwischen 5-10%. Zum anderen betrifft das die Mindestlaufzeiten von privaten Lebensversicherungen für die steuerliche Vergünstigung, nämlich der hälftigen Besteuerung von Kapitalerträgen. Ab 2012 muss das Mindestendalter bei 62 statt 60 Jahren liegen, um in den Genuss der hälftigen Besteuerung zu kommen. Bei der Basisrente und Zulagenrente, auch Rürup- bzw. Riesterrente genannt, kann die Rentenleistung dann auch erst ab 62 Jahren beantragt werden. Also 2 Jahre länger warten! Nutzen Sie die verbleibenden Wochen, um mit Ihrem Versicherungsexperten die passende Altersvorsorgestrategie zu besprechen! Torsten Priesemann |
Newsletter November 2011 - Senkung des Rechnungszinses in der Lebensversicherung - Auswirkungen






