MDF (Mitteldeutsche Finanz Gruppe) - Tipps für die Zukunftsvorsorge

Das Thema Schuldenkrise ist alltäglich in der Presse wiederzufinden.
Die Menschen fragen sich natürlich, welche Sparformen, Anlagen sind denn „sicher“.
Ein paar Tipps, bringt das eine oder andere „Licht ins Dunkel“! 

Ich nehme es vorweg, der allgemeine Spruch, dass  man den Finanzdienstleistern auch nicht mehr trauen kann, diese Aussage soll für alle MDF-Gruppe Kollegen natürlich nicht gelten, denn unsere Tipps sind Quasi auf Augenhöhe mit unseren jetzigen oder zukünftigen Kunden.

Bankvermögen, Banksparbriefe, Sparbuch

Bei kleinen Vermögen  bis zu 100.000,00 EURO sind diese staatlich über den Einlagensicherungsfonds gesichert. In der letzten Finanzkrise sprach die Bundesregierung eine Sicherung aller Vermögen aus, ob dieses Versprechen immer gilt, ist als Fraglich einzustufen. Das Fazit lautet, das Vermögen ist bei Banken sicher.

Lebens- und Rentenversicherungen

Wenn man bedenkt, dass in Deutschland  über 80 Millionen Lebensversicherungen vorhanden sind, stellt sich der Policenbesitzer regelmäßig die Frage: ob es sich noch lohnt weiterzumachen?

Diese Anmerkungen helfen Ihnen mit Sicherheit weiter. Versicherungsgesellschaften  halten viele Anleihen auch von Krisen-Staaten. Im Falle der Pleite von Gesellschaften, springt die Auffanggesellschaft Protektor ein auch bei Riester, Rürup, bAV (Direktversicherung).

Das gilt für, bereits gutgeschriebene Überschussbeteiligungen sowie natürlich den Garantiezins. Sollte jedoch der „Supergau“ eintreten und das Vermögen des Protektor-Fonds nicht ausreichen, kann es  Abschläge auf die garantierten Leistungen von bis zu 5 % geben.

Im letzten Newsletter wurde an einem Beispiel das Thema Inflation angesprochen und an einem Beispiel rechnerisch  dargestellt. Wenn man jetzt noch solch ein Szenario mit einrechnen sollte, wäre dies ökonomisch vom  Sparer „nicht“ aufzubringen.

Im Jahre 2009 hatte der Protektor-Fonds ein Volumen von 722 Mio. EURO, die angelegten Summen der Lebensversicherer hingegen bei 752 Mrd.  EURO.

Es wäre fraglich, wie der Fonds, die Lebensversicherungen bedient, sollte eine Kettenreaktion einsetzen.

Weiteren Sprengstoff bietet der § 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. So kann laut diesem Gesetz die Versicherungsaufsicht, wenn die Vermeidung des Insolvenzverfahrens eines Versicherungsunternehmens für die Versicherten zum Besten geboten erscheint, die Auszahlungen, den Rückkauf und die Beleihung der Lebensversicherung verbieten. Die Versicherten müssen jedoch weiter ihre Beiträge zahlen. Des Weiteren können auch die Leistungen herabgesetzt werden. Da es jedoch ein Nachteil für die Versicherten wäre, die Leistungen unter die garantierten Leistungen zu senken, würde dieser Paragraph wahrscheinlich nicht angewandt werden und wiederum der Protektor einspringen. Dieser Paragraph dürfte jedoch bei einem Ausweiten der Schuldenkrise von großer Bedeutung sein, da die Gesellschaften zu 87 % in Rentenpapiere investiert sind.

Im nächsten Newsletter erfahren Sie noch mehr über diese brisante Thematik.

Sollten Sie vorab schon Informationen benötigen, dann empfehle ich Ihnen dringendst ein aufklärendes Gespräch mit einem Experten der MDF-Gruppe!

Getreu dem Motto: „immer das Richtige“

Quelle: Finanzplanung konkret

 

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