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Staatlich geförderte Rentenverträge, welche ab 2012 abgeschlossen werden, haben nur noch einen Garantiezins von 1,75 %  und müssen mindestens bis zum 62 Lebensjahr laufen. Der Garantiezins ist der maximale Zins, den Versicherer ihren Kunden garantieren dürfen, und ist neben Überschussbeteiligung und Schlussüberschuss ein Teil der Rendite.

Darum noch in diesem Jahr regieren und sich den Garantiezins von 2,25 % und die Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr sichern. Der Gesetzgeber verlangt bei Riester-Verträgen, dass mindestens alle eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Zulagen im Rentenalter ausgezahlt werden. Wenn die Versicherer aber ab 2012 nur noch 1,75 Prozent Zinsen auf den Sparbeitrag garantieren dürfen, kommen einige Anbieter in Schwierigkeiten. Wenn nach Abzug aller Kosten das Geld unter Umständen nicht mehr ausreicht, um die Auszahlgarantie aufrecht zu erhalten, könnten diese Gesellschaften älteren Kunden keine entsprechende Riester-Versicherung mehr anbieten.

Ihr Berater der MDF - Gruppe berät sie gern.
 

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