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Spar-Tipp für Schulabgänger

Für alle Schulabgänger dieses Jahres gibt es noch einen besonderen Spar-Tipp!
Mit dem Ende der Schulzeit beginnt der Eintritt in das Berufsleben. Und der beginnt häufig mit einer Lehre oder Studium. Da jedoch Berufsanfänger noch keinerlei gesetzlichen Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besitzen, sollte unbedingt privat Vorsorge getroffen werden.
Was spricht dafür?
Wer keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, und damit nicht die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, kann keine Leistungen in Anspruch nehmen (Paragraph 43 Abs.1 SGB VI).
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Ein existenzielles Risiko?

Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen.
Die eigene Arbeitskraft dient in der Regel zur Erzielung eines Einkommens. Ohne Arbeit kein Einkommen. Das Einkommen ist nicht mehr gesichert, wenn Krankheit oder ein Unfall die Arbeitskraft einschränken.
Wenn dieser Fall eintritt, spricht man von Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich kann dies jeden treffen, egal in welchen Beruf er arbeitet und wie alt die Person ist.
Dieses oft unterschätzte Risiko kann unter anderem durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.
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