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Mehr Rente, höheres Porto, IBAN ab Februar Pflicht.
Seit dem 1. Januar 2016 gibt es einige Veränderungen: Die neuen Regelungen betreffen verschiedene Themen. Folgend eine kurze Zusammenfassung:
- Briefporto steigt von 62 Cent auf 70 Cent
- IBAN wird zur Pflichtangabe ab 01.02.2016
- Rentensteigerung fĂĽr 20 Millionen Rentner
Ab Frühjahr 2016 können viele Rentner mit einer Erhöhung Ihrer Bezüge rechnen. - Steuer-ID wird notwendig für alle die Kindergeld beziehen.
Dazu hier mehr » - Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer
Besonders Freistellungsaufträge vor 2011 sind betroffen. - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ab 2016 jetzt vierteilig und gilt für die gesamte Dauer
- Elektroschrott zurückgeben beim Verkäufer
Ab 24. Juli 2016 müssten große Handelsgeschäfte ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. - Höhere Leistungen für Wohngeldbezieher
- Regelsatz bei Sozialhilfe und Hartz IV steigt
- Pflegebedürftige und Angehörige bekommen höhere Leistungen
- Mehr BaFöG für Studenten ab Herbst 2016
Finanz- & Versicherungsmakler
Thomas Krosse